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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bitte finden Sie unten unsere Verkaufsbedingungen.

1. DEFINITIONEN

1.1 In diesen Bedingungen haben die folgenden Wörter oder Ausdrücke die folgenden Bedeutungen:

„die Gesellschaft“ Die Masters Golf Company Ltd von Gordano Gate, Serbert Road, Portishead, North Somerset, BS20 7GG.

(Unternehmensregisternummer: 2548980) (USt-IdNr.: GB536995294) (E-Mail: info@mastersgolf.co.uk) (Tel:[+44] (0)1275 815200 Fax: [+44] (0)1275 815230)

„der Käufer“ die Person, Firma oder das Unternehmen, das Waren von der Gesellschaft kauft;

„die Waren“ die Gegenstände, die den Vertragsgegenstand zwischen der Gesellschaft und dem Käufer bilden oder:

„Bestellung“ die Anweisungen des Käufers an das Unternehmen zur Lieferung der Waren;

„Container“ umfassen Kisten, Paletten, Kisten, Fässer, Balken und andere Behälter, in denen Waren für die Lieferung verpackt sind;

„diese Bedingungen“ die nachstehenden Bedingungen und Konditionen;

„der Vertrag“ der Vertrag über den Verkauf der Waren.

1.2 Nichts in diesen Bedingungen schließt aus oder beschränkt: -

1.2.1 die gesetzlichen Rechte eines Käufers, der als Verbraucher im Sinne des Gesetzes über unfaire Vertragsbedingungen von 1977 und der Verordnung über unfaire Bedingungen in Verbraucherverträgen von 1999 handelt.

Bestellungen von unserer Website werden nur von Handelskunden akzeptiert; oder

1.2.2 die Bedingungen, die durch Abschnitt 12 des Verkaufs von Waren Gesetzes von 1979 impliziert werden.

1.3 Die Überschriften der Klauseln dienen nur zur Information und dürfen die Auslegung dieser Bedingungen nicht beeinflussen (noch so behandelt oder interpretiert werden, dass sie dies tun).

2. EINBEZIEHUNG DER BEDINGUNGEN

2.1 Alle Waren werden vom Käufer verkauft oder verkauft, wobei nur diese Bedingungen gelten, die alle anderen vom Käufer in der Bestellung oder in einem vom Käufer ausgegebenen Dokument oder in Verhandlungen festgelegten oder erwähnten Bedingungen oder Konditionen außer Kraft setzen, sodass diese Bedingungen die einzigen Bedingungen sind, unter denen das Unternehmen die Waren verkauft oder liefert.

2.2 Keine Abweichung von diesen Bedingungen ist wirksam, es sei denn, sie erfolgt schriftlich und wird von einem ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter des Unternehmens unterzeichnet.

3. ANNAHME VON BESTELLUNGEN

3.1 Es kommt kein Vertrag zustande, bis die Bestellung des Käufers schriftlich von der Gesellschaft angenommen wurde oder (falls später) bis die Waren an den Käufer geliefert wurden.

3.2 Der Käufer ist gegenüber der Gesellschaft verantwortlich für die Gewährleistung der Genauigkeit der Bedingungen einer Bestellung (einschließlich etwaiger anwendbarer Spezifikationen), die vom Käufer eingereicht wird, und für die Bereitstellung aller notwendigen Informationen zu den Waren innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens, um der Gesellschaft die Durchführung des Vertrags gemäß seinen Bedingungen zu ermöglichen.

3.3 Wenn die Waren vom Unternehmen gemäß einer vom Käufer eingereichten Spezifikation hergestellt oder ein Verfahren auf die Waren angewendet werden soll, hat der Käufer das Unternehmen gegen alle Verluste, Schäden, Kosten und Ausgaben, die gegen das Unternehmen zugesprochen oder vom Unternehmen im Zusammenhang mit oder bezahlt oder vereinbart zu zahlen sind, um eine Forderung wegen Verletzung eines Patents, Urheberrechts, Designs, einer Marke oder anderer gewerblicher oder geistiger Eigentumsrechte einer anderen Person, die sich aus der Nutzung der Spezifikation des Käufers durch das Unternehmen ergibt, zu entschädigen.

3.4 Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, Änderungen an der Spezifikation der Bestellung nach der Annahme zu akzeptieren, wird jedoch bemüht sein, vorbehaltlich der Zustimmung zu notwendigen Preis- und Lieferterminänderungen, allen angemessenen Anfragen nachzukommen.

3.5 Der Käufer muss der Gesellschaft alle Informationen zur Verfügung stellen, die erforderlich sind, damit die Gesellschaft mit dem Vertrag fortfahren kann, und diese Informationen müssen mit der schriftlichen Bestellung des Käufers geliefert werden.

3.6 Bestellungen werden ausschließlich vorbehaltlich der Verfügbarkeit der Waren zum Zeitpunkt des Versands angenommen.

3.7 Jede Bestellung stellt einen separaten Vertrag zwischen den Parteien dar. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, die Waren in Raten zu liefern, und in diesem Fall wird jede Rate als separater Vertrag angesehen vorausgesetzt, dass die Lieferungen weiterer Raten zurückgehalten werden können, bis die in früheren Raten enthaltenen Waren vollständig bezahlt sind.

3.8 Das Unternehmen akzeptiert keine Bestellungen mit einem Wert von weniger als £10,00. Jede Bestellung, die einen geringeren Wert hat, wird mit £10 in Rechnung gestellt.

3.9 Um eine Bestellung vor dem Versand zu ändern oder zu stornieren, muss eine ‘Stornierungsreferenznummer’ beim Verkaufsbüro eingeholt werden, wenn die Änderung oder Stornierung vorgenommen wird.

4. PREISE

4.1 Der Preis der Waren ist der von der Gesellschaft angegebene Preis oder, wenn kein Preis angegeben wurde (oder ein angegebener Preis nicht mehr gültig ist), der Preis, der in der zum Zeitpunkt der Annahme der Bestellung aktuellen Preisliste der Gesellschaft aufgeführt ist. Alle angegebenen Preise sind nur 14 Tage gültig oder bis zur früheren Annahme durch den Käufer, nach diesem Zeitpunkt können sie von der Gesellschaft ohne Benachrichtigung des Käufers geändert werden.

4.2 Wenn die Gesellschaft auf Anfrage des Käufers eine dringende Lieferung übernimmt, behält sich die Gesellschaft das Recht vor, eine außergewöhnliche Gebühr für den Transport oder für eine solche Lieferung zu erheben, unabhängig vom Wert der betreffenden Bestellung.

4.3 Das Unternehmen kann jederzeit vor der Lieferung den Preis der Waren durch Mitteilung an den Käufer ändern. Der Käufer kann innerhalb einer Woche nach Erhalt einer solchen Mitteilung die Bestellung der Waren stornieren, jedoch hat der Käufer, wenn die Lieferung der Waren in Raten erfolgt, nur das Recht, den nicht gelieferten Teil der Bestellung zu stornieren. Dem Käufer stehen keine anderen Rechtsmittel in Bezug auf eine solche Preisänderung zur Verfügung. Wenn der Käufer die Bestellung nicht innerhalb der einwöchigen Frist storniert, gilt der geänderte Preis für den Vertrag, es sei denn, es handelt sich um bereits gelieferte Waren.

5. ZAHLUNG

5.1 Sofern nicht anders gemäß Klausel 2.2 vereinbart, müssen alle Zahlungen für Waren am oder vor dem dreißigsten Tag nach dem Datum der Rechnung, welches das Fälligkeitsdatum für die Zahlung ist, eingegangen sein. Alle anwendbaren Rabatte werden auf der Rechnung mit den tatsächlichen Beträgen und dem Datum, bis zu dem die Zahlung bei der Gesellschaft eingegangen sein muss, angegeben.

5.2 Die Zahlung gilt als nicht erfolgt, bis alle Schecks, Bankanweisungen und Wechsel, durch die die Zahlung erfolgen soll, eingelöst oder akzeptiert wurden (je nach Fall).

5.3 Unbeschadet anderer Rechte behält sich das Unternehmen das Recht vor, auf Zahlungen, die nach dem Fälligkeitsdatum ausstehen, Zinsen in Höhe von 2 Prozent pro Monat (einschließlich Zinsen) sowohl vor als auch nach dem Urteil zu berechnen, und zwar ab dem Fälligkeitsdatum bis zum vollständigen Zahlungseingang beim Unternehmen. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, vom Käufer auf Entschädigungsbasis alle Kosten, die bei der Einziehung solcher überfälligen Beträge entstehen, zurückzufordern. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, den zu zahlenden Zinsbetrag zu reduzieren oder zu streichen, und der Käufer erkennt an, dass eine solche Maßnahme oder Unterlassung aus welchem Grund auch immer nicht als Verzicht auf die Rechte des Unternehmens hierunter oder als eine Verhaltensweise, die diese Bedingungen ändert, angesehen werden kann.

5.4 Sollte ein Scheck oder eine Lastschriftzahlung eines Kunden von unseren Banken zurückgegeben oder erneut eingereicht werden, wird eine Servicegebühr von £20 pro Präsentation dem Kunden in Rechnung gestellt.

5.5 Alle Zahlungen, die von der Gesellschaft erhalten werden, sollten dem Nettowert der Rechnung nach der Abrechnung entsprechen und dürfen nicht von Bankgebühren beeinflusst werden.

5.6 Retro wird am Ende der Laufzeit (wie im MasterPro-Vertragsformular angegeben) in Form einer Gutschrift an Konten ausgezahlt, die ihr Einkaufsziel erreichen und innerhalb der aktuellen Handelsbedingungen und Kreditlimits liegen.

5.7 Alle Zahlungen, die nach 28 Tagen ab Rechnungsdatum per Kreditkarte erfolgen, unterliegen einem Zinsaufschlag von 2%.

6. LIEFERUNG

6.1 Das Unternehmen wird sich bemühen, die Lieferung der Waren innerhalb von 24 Stunden zu gewährleisten. Alle von dem Unternehmen angegebenen Daten, Zeiten oder Zeiträume für die Lieferung der Waren sind jedoch nur Schätzungen, und das Unternehmen haftet nicht für die Nichterfüllung solcher Schätzungen oder für Kosten, Gebühren oder Ausgaben, die infolge solcher Nichterfüllung entstehen. Dementsprechend hat der Käufer nicht das Recht, die Annahme der Waren zu verweigern oder den Vertrag lediglich aufgrund einer solchen Nichterfüllung zu kündigen.

6.2 Die Lieferung erfolgt:

6.2.1 wo das Unternehmen die Lieferung übernimmt, wenn die Waren an den auf dem Bestellformular angegebenen Ort oder an einen anderen vom Käufer für die Lieferung festgelegten Ort geliefert werden; oder

6.2.2 wo der Käufer sich verpflichtet, die Waren abzuholen oder wo die Waren “ab Werk” (Incoterms 2000) an einen Käufer außerhalb von England, Schottland, Wales und Nordirland verkauft werden, wenn sie dem Käufer zur Abholung bereitgestellt werden.

6.3 Die Waren gehen in das Risiko des Käufers über, sobald die Lieferung gemäß Klausel 6.2 erfolgt, selbst wenn der Käufer fälschlicherweise die Annahme der Lieferung zu dem Zeitpunkt verweigert, an dem das Unternehmen die Lieferung der Waren angeboten hat.

6.4 Das Unternehmen haftet nicht und der Käufer stellt das Unternehmen vollständig von allen Kosten, Gebühren und Ausgaben frei, die aufgrund von Verzögerungen bei der Lieferung der Waren entstehen, wenn diese Verzögerung auf das Versäumnis des Käufers zurückzuführen ist, alle erforderlichen Anweisungen, Lizenzen, Garantien, Anzahlungen und alle Informationen sowie andere Unterstützung, die das Unternehmen vernünftigerweise verlangen kann, rechtzeitig bereitzustellen.

6.5 Wenn das Unternehmen keine ausreichenden Versandanweisungen erhält, um den Versand der Waren innerhalb von 14 Tagen nach Benachrichtigung, dass die Waren versandbereit sind, zu ermöglichen, gilt der Käufer als geliefert, und das Unternehmen kann (unbeschadet seiner anderen Rechte) die bestellten Waren zur Lagerung der Waren in den Räumlichkeiten des Unternehmens oder an einem anderen Ort, den das Unternehmen bestimmen kann, auf Kosten des Käufers veräußern.

6.6 Wenn der Käufer die Lieferung der Waren nicht annimmt oder dem Unternehmen zum Zeitpunkt der Lieferung keine angemessenen Lieferanweisungen gibt (außer aus Gründen, die außerhalb der angemessenen Kontrolle des Käufers liegen oder aufgrund eines Verschuldens des Unternehmens), dann ohne Beeinträchtigung anderer Rechte oder Rechtsmittel, die dem Unternehmen zur Verfügung stehen, kann das Unternehmen:

6.6.1 die Waren bis zur tatsächlichen Lieferung lagern und dem Käufer die angemessenen Kosten (einschließlich Versicherung) für die Lagerung in Rechnung stellen: oder

6.6.2 verkaufen Sie die Waren zum bestmöglich erhältlichen Preis und (nach Abzug aller angemessenen Lager- und Verkaufskosten) rechnen Sie mit dem Käufer über den Überschuss über den Preis gemäß dem Vertrag ab oder berechnen Sie dem Käufer etwaige Differenzen unter dem Preis gemäß dem Vertrag.

6.7 Das Unternehmen erhebt eine Gebühr für Bestellungen unter £150.00 für das britische Festland. Einzelheiten werden dem Käufer auf Anfrage mitgeteilt.

7. VERLUST, BESCHÄDIGUNG ODER NICHTLIEFERUNG

7.1 Wenn das Unternehmen aus einem anderen Grund als einem Umstand, der außerhalb der angemessenen Kontrolle des Unternehmens liegt, oder aufgrund eines Verschuldens des Käufers, die Waren nicht liefert und das Unternehmen dem Käufer entsprechend haftbar ist, ist die Haftung des Unternehmens auf den Überschuss (falls vorhanden) der Kosten des Käufers (auf dem günstigsten verfügbaren Markt für ähnliche Waren, um die nicht gelieferten zu ersetzen) über den Preis der Waren beschränkt.

7.2 Wenn der Käufer sich verpflichtet, die Waren abzuholen, haftet das Unternehmen unter keinen Umständen für Schäden, die aus welchem Grund auch immer entstehen, während die Waren im Transport sind.

7.3 Wenn das Unternehmen die Beförderung übernimmt:

7.3.1 Die Mitteilung über etwaige Ansprüche im Zusammenhang mit einem Mangel oder einer Beschädigung der Waren muss innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt schriftlich an das Unternehmen erfolgen. Im Falle von Verlust oder Nichtlieferung der Waren muss der Käufer das Unternehmen innerhalb von 2 Werktagen nach Erhalt der Lieferavis-Rechnung schriftlich benachrichtigen.

7.3.2 Das Unternehmen wird Ansprüche nur berücksichtigen, wenn die oben genannten Bedingungen erfüllt sind und der Anspruch vom Käufer unterzeichnet ist und vollständige Angaben enthält, die die Bestellnummer des Käufers, die Rechnungsnummer des Unternehmens und eine Kopie des Lieferscheins umfassen, die eine entsprechend qualifizierte Bestätigung tragen und vom Käufer unterzeichnet sein sollte.

8. RÜCKSENDUNGEN ZUR GUTSCHRIFT ODER ZUM UMTAUSCH

Die Rücksendung von Waren durch den Käufer zur Gutschrift oder zum Austausch wird von der Gesellschaft ohne vorherige schriftliche Genehmigung der Gesellschaft nicht akzeptiert und nur, wenn die Waren sich in einem verkaufsfähigen Zustand befinden, dessen Beurteilung allein der Gesellschaft obliegt. Wenn die zurückgesendeten Waren von der Gesellschaft akzeptiert werden, liegt es im absoluten Ermessen der Gesellschaft, zu entscheiden, ob eine Gutschrift oder eine Ersatzmenge der Waren gewährt wird.

8.1 Waren, die in einwandfreiem Zustand zurückgegeben werden und für die eine Gutschrift ‘nicht erforderlich’ ist, unterliegen einer Wiedereinlagerungsgebühr von 20%.

8.2 Waren, die in einwandfreiem Zustand zur Gutschrift zurückgegeben werden, jedoch mit beschädigter Verpackung, unterliegen einer Wiederverpackungsgebühr zuzüglich einer 20%igen Wiedereinlagerungsgebühr.

8.3 Waren, die in nicht einwandfreiem Zustand zur Gutschrift zurückgegeben werden, werden als beschädigt oder gebraucht angesehen und daher an den Rücksender zurückgesendet.

8.4 Wir werden einzelne fehlerhafte Komponenten reparieren/ersetzen.

8.5 Jede Garantiezeit für verkaufte Artikel wird als ab dem Verkaufszeitpunkt an Ihren Kunden angesehen. Ein gültiger Nachweis über das Verkaufsdatum an Ihren Kunden muss für solche Artikel vorgelegt werden.

9. GARANTIE

9.1 Das Unternehmen garantiert, dass nach bestem Wissen die Waren von handelsüblicher Qualität sind. Abgesehen von dem Vorstehenden und abgesehen von einer spezifischen Garantie (oder Gewährleistung), die schriftlich vom Unternehmen gegeben wurde, gelten alle anderen

Bedingungen, Garantien, Gewährleistungen, ob ausdrücklich oder stillschweigend, durch Gesetz, Gewohnheitsrecht oder anderweitig, einschließlich (aber ohne Einschränkung der Allgemeinheit des Vorstehenden) Bedingungen, Garantien und Gewährleistungen hinsichtlich der Qualität, Eignung für die Nutzung unter irgendwelchen Bedingungen (ob dem Unternehmen bekannt oder nicht bekannt gemacht) sind hiermit ausgeschlossen.

9.2 Das Unternehmen haftet nicht vertraglich oder deliktisch für indirekte Folgeschäden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Allgemeinheit des Vorstehenden, wirtschaftliche Verluste, Gewinnverluste, Nutzungsverluste oder Verluste von

Produktion) die aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag über die Lieferung der Waren zwischen der Gesellschaft und dem Käufer entsteht.

9.3 Das Unternehmen übernimmt nur die Haftung für direkte körperliche Verletzungen von Personen oder Mängel an den Waren, die durch Fahrlässigkeit des Unternehmens oder seiner Angestellten verursacht wurden (Fahrlässigkeit im Sinne von Abschnitt 1 des Gesetzes über unfaire Vertragsbedingungen von 1977), vorausgesetzt, dass die Haftung des Unternehmens gemäß diesen Bedingungen in Bezug auf Mängel an den Waren in keinem Fall den Vertragspreis für die Waren übersteigt, und es wird hiermit zur Vermeidung von Zweifeln vereinbart, dass (es sei denn, es ist ausdrücklich anders in diesen Bedingungen vorgesehen) das Unternehmen unter keinen Umständen für Kosten, Gebühren, Schäden, Verluste (einschließlich entgangener Gewinne) oder Ausgaben jeglicher Art haftet, die nicht direkt aus einer solchen oben genannten Fahrlässigkeit resultieren.

9.4 Die Anwendung und/oder Verarbeitung (wo erlaubt) der Waren liegt in der absoluten Verantwortung des Käufers. Jegliche technische und andere Beratungsinformationen, die von der Gesellschaft bereitgestellt werden, sei es mündlich, schriftlich oder durch Tests oder Versuche, erfolgen ohne Gewähr.

10. Eigentumsvorbehalt

10.1 Während das Risiko der im Rahmen des Vertrags an den Käufer gelieferten Waren mit der Lieferung übergeht, bleibt das rechtliche und wirtschaftliche Eigentum an den Waren bis zu dem Zeitpunkt bei der Gesellschaft, an dem die Gesellschaft die vollständige Zahlung aller von dem Käufer an die Gesellschaft geschuldeten Beträge, sei es im Rahmen des Vertrags oder anderweitig, erhalten hat.

10.2 Ungeachtet der hier oder anderswo angegebenen Zahlungsbedingungen wird die Zahlung für alle an den Käufer gelieferten Waren sofort fällig, wenn der Käufer am Fälligkeitstag nicht für die Waren bezahlt (oder eine Rate nicht bezahlt, in diesem Fall wird der gesamte ausstehende Betrag sofort fällig) oder wenn der Käufer für bankrott erklärt wurde oder eine Vereinbarung mit seinen oder ihren Gläubigern trifft oder, wenn er oder sie ein

``` das Unternehmen in freiwillige oder zwangsweise Liquidation geht, oder eine Vereinbarung mit seinen Gläubigern trifft oder einen Verwalter oder einen Verwaltungsbeauftragten oder einen Beauftragten und Manager über alle oder Teile seiner Vermögenswerte bestellt hat oder anderweitig für zahlungsunfähig erklärt wird oder vom Handel ausgeschlossen ist, und der Käufer das Unternehmen hiervon unverzüglich benachrichtigen muss und unter solchen Umständen: ```

10.2.1 der Käufer darf versuchen, keine von der Gesellschaft gelieferten Waren an eine andere Partei zu verkaufen;

10.2.2 der Käufer darf keinen Besitz an Waren, die von der Gesellschaft an den Käufer geliefert wurden, abgeben; und

10.2.3 das Unternehmen hat das Recht, unbeschadet anderer Rechtsmittel, die Lieferung von nicht gelieferten Waren zurückzuhalten und die Waren im Transit zu stoppen.

10.3 Wenn die Zahlung für irgendwelche von der Gesellschaft gelieferten Waren ganz oder teilweise überfällig ist und Waren an den Käufer geliefert wurden, kann die Gesellschaft, unbeschadet ihrer anderen Rechte, die Räumlichkeiten des Käufers betreten, um die Waren oder die von der Gesellschaft nach eigenem Ermessen als notwendig erachteten Waren zurückzuholen und/oder weiterzuverkaufen, um den überfälligen Zahlungsbetrag sowie die angemessenen Kosten der Gesellschaft, die zur Durchsetzung ihrer Rechte hierunter entstanden sind, zurückzuerhalten. Zu diesem Zweck ermächtigt der Käufer hiermit unwiderruflich die Gesellschaft, alle notwendigen und angemessenen Schritte in den Räumlichkeiten des Käufers zu unternehmen.

10.4 Zu jeder Zeit nach der Lieferung der Waren und vor der oben genannten Zahlung ist der Käufer und bleibt ein Treuhänder für die Gesellschaft in Bezug auf die Waren und wird die Waren getrennt von anderen Waren, die dem Käufer oder einem Dritten gehören, lagern und die Waren so deutlich kennzeichnen, dass sie als Eigentum der Gesellschaft identifiziert werden können.

10.5 Der Käufer hat das Recht, die Waren im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsverkehrs im Namen des Käufers weiterzuverkaufen oder anderweitig zu veräußern, unter der Bedingung, dass;

10.5.1 solche Weiterverkäufe oder andere Geschäfte begründen keinerlei Verpflichtungen, weder vertraglicher noch anderer Art, gegenüber der Gesellschaft;

10.5.2 Die Erlöse aus dem Wiederverkauf oder anderen Geschäften sind in einem Zeitraum vor der Zahlung des vollen Preises, wie oben angegeben, vom Käufer in einem klar identifizierbaren Konto zu halten, das getrennt von den eigenen Konten des Käufers und von denen Dritter ist, und das wirtschaftliche Interesse des Unternehmens wird an den Erlösen aus dem Wiederverkauf haften, und das Unternehmen hat das Recht, die Erlöse aus dem Verkauf nachzuverfolgen;

10.5.3 Das separate Konto, in das alle derartigen Erlöse aus dem Wiederverkauf eingezahlt werden, darf nicht überzogen werden; und 

10.5.4 der Käufer hat in alle Geschäfte mit einem Unterkäufer eine Klausel aufzunehmen, die besagt, dass das rechtliche Eigentum an den Waren, die Gegenstand dieses Unterverkaufs sind, nicht auf den Unterkäufer übergeht, bis die Zahlung in voller Höhe vom Käufer erhalten wurde.

10.6 Jede Unterklausel 10.1, 10.2, 10.3, 10.4 und 10.5 wird als separate Klausel ausgelegt und hat Wirkung, und falls aus irgendeinem Grund eine solche Klausel gemäß ihren Bedingungen ungültig und nicht durchsetzbar wird, bleiben die anderen in vollem Umfang in Kraft und Wirkung.

11. GEISTIGES EIGENTUM

11.1 Es wird von der Gesellschaft keine Garantie oder Zusicherung gegeben, dass die Waren keine Patente, Marken, eingetragenen Designs, Urheberrechte oder andere geistige Eigentumsrechte verletzen.

11.2 Die Verwendung der Marken des Unternehmens erfordert die vorherige schriftliche Genehmigung des Unternehmens.

12. HÖHERE GEWALT

Die Gesellschaft haftet nicht und wird in keiner Weise als vertragsbrüchig angesehen für Verluste oder Schäden, die direkt oder indirekt durch oder infolge der Lieferung der Waren entstehen, die durch Ereignisse oder Vorkommnisse verhindert oder verzögert werden, die außerhalb der Kontrolle der Gesellschaft liegen, einschließlich (aber nicht beschränkt auf) Mobilisierung, Feindseligkeiten, Krieg (ob erklärt oder nicht), staatliche Maßnahmen, höhere Gewalt, Unruhen, Aussperrungen, Streiks oder Störungen, wo auch immer sie stattfinden, Unfälle, Feuer, Überschwemmungen, verspätete Bereitstellung von Informationen oder Anweisungen an die Gesellschaft, die für die Erfüllung des Vertrags durch die Gesellschaft relevant sind, oder andere Ursachen oder Umstände jeglicher Art, die außerhalb der Kontrolle der Gesellschaft liegen.

13. STORNIERUNG

Der Käufer kann den Vertrag mit der Gesellschaft nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Gesellschaft kündigen oder aussetzen, die davon abhängig ist, dass der Käufer der Gesellschaft eine Rückerstattung zahlt, die die Gesellschaft möglicherweise zur Kompensation für eine solche Kündigung verlangen kann.

14.1 Wenn der Käufer seinen Verpflichtungen aus diesen Bedingungen oder aus anderen Verpflichtungen gegenüber der Gesellschaft nicht nachkommt oder einen Verstoß begeht; oder wenn der Käufer ein Urteil oder eine Zwangsvollstreckung, Beschlagnahme oder Vollstreckung gegen sich erleidet oder wenn der Käufer eine Vereinbarung oder einen Vergleich mit Gläubigern trifft oder anbietet, oder einen Akt der Insolvenz begeht, oder wenn eine gesetzliche Forderung oder Petition gegen ihn erhoben wird, oder wenn der Käufer eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist und eine Resolution oder Petition zur Liquidation des Unternehmens des Käufers (außer zum Zwecke einer echten Fusion oder einer echten Umstrukturierung) verabschiedet oder eingereicht wird, oder eine Petition zur Verwaltung des Käufers eingereicht wird oder wenn ein Insolvenzverwalter oder ein administrativer Verwalter über sein Unternehmen, Eigentum oder Vermögen oder einen Teil davon bestellt wird, dann kann die Gesellschaft, unbeschadet anderer Rechte oder Rechtsmittel, die der Gesellschaft zur Verfügung stehen, unverzüglich ohne Vorankündigung:

14.1.1 den Vertrag oder einen nicht erfüllten Teil davon kündigen, aussetzen oder beenden;

14.1.2 halten Sie alle Waren im Transit zurück und lehnen Sie weitere Lieferungen ab, es sei denn, es wird eine Vorauszahlung oder eine zufriedenstellende Sicherheit erhalten;

14.1.3 entweder durch einen Vertreter oder selbst Zugang zu den Räumlichkeiten des Käufers haben, um den Schutz, die Entfernung, die Realisierung und die Entsorgung von Waren jederzeit und von Zeit zu Zeit zu gewährleisten, in denen das Eigentum nicht von der Gesellschaft auf den Käufer übergegangen ist.

14.2 Die Gewährung von Zeit oder einer anderen Nachsicht, Duldung oder Zugeständnis durch die Gesellschaft an den Käufer wird in keiner Weise die Rechte der Gesellschaft beeinträchtigen oder einen Verzicht auf das Recht der Gesellschaft darstellen, eines ihrer Rechte aus dem Vertrag durchzusetzen.

14.3 Wenn das Unternehmen den Vertrag gemäß dieser Klausel kündigt, hat es, unbeschadet anderer Rechte, die das Unternehmen haben könnte, das Recht, eine vom Käufer geleistete Vorauszahlung zu behalten.

15. HINWEISE

Alle gemäß diesen Bedingungen erforderlichen Mitteilungen müssen schriftlich erfolgen und entweder als erste Klasse, vorausbezahlte Post an die Adresse der empfangenden Partei, wie auf der Bestellung oder der Preisliste des Unternehmens angegeben, gesendet werden, oder per Telex oder Telefax an die entsprechende Einrichtungsnummer. Jede Mitteilung, die per Post versendet wird, ist 48 Stunden nach dem Versand wirksam, und jede Mitteilung, die per Telex oder Fax gesendet wird, ist am Beginn des nächsten Geschäftstags nach der Übertragung wirksam. Zum Nachweis des Postdienstes reicht es aus, zu zeigen, dass der Umschlag ordnungsgemäß adressiert und in die Post gegeben wurde, und zum Nachweis des Dienstes durch Telex oder Faxübertragung reicht es aus, zu zeigen, dass die korrekte Antwort oder die Bestätigung des korrekten Empfangs entsprechend erhalten wurde.

16. ALLGEMEINES UND GELTENDES RECHT

16.1 Der Vertrag ist persönlich für den Käufer, der die Vorteile und/oder Verpflichtungen ganz oder teilweise ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens nicht abtreten oder belasten darf.

16.2 Diese Bedingungen stellen die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzen alle früheren Garantien, Darstellungen und Aussagen (ob mündlich oder schriftlich) und können nur durch eine schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien geändert oder ergänzt werden.

16.3 Die Gültigkeit, Auslegung und Durchführung des Vertrags zwischen den Parteien unterliegen dem englischen Recht, und die Parteien unterwerfen sich hiermit unwiderruflich der nicht ausschließlichen Zuständigkeit der englischen Gerichte.

16.4 Nichts in diesem Vertrag ist dazu bestimmt, einem Dritten einen Vorteil zu verschaffen, sei es nach dem Gesetz über Verträge (Rechte Dritter) von 1999 oder anderweitig.

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